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Rettungswache für Lohmar

Versorgung des nördlichen Stadtgebietes muss besser werden!

Der Rhein-Sieg-Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes verpflichtet. Zur Sicherstellung dieses Auftrages erstellen die Kreise Bedarfspläne. Darin sind Zahl und Standorte der Rettungswachen, Qualitätsanforderungen und die Zahl der erforderlichen Fahrzeuge festzulegen. Als Richtwert für die Versorgung der Notfallpatienten wird die Hilfsfrist herangezogen. Im aktuell gültigen Rettungsdienstbedarfsplan wurden acht Minuten in Kernbereichen und zwölf Minuten in den übrigen Bereichen bei 90% Erreichung angegeben. Aus Lohmar wird schon länger reklamiert, dass diese Hilfsfristen für das nördliche Stadtgebiet nicht eingehalten werden. Selbst die 12-Minuten-Frist wird offensichtlich in weniger als 70% der Einsätze erreicht.

Der Rhein-Sieg-Kreis muss jetzt einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan aufstellen und hat im Vorfeld ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem die bestmögliche Verteilung der Rettungswachen, der Notarztstandorte sowie der Standorte für Krankentransportwagen dargestellt werden sollte.

Ergebnis ist, dass aufgrund der nicht erreichten Hilfsfristen im nördlichen Lohmarer Stadtgebiet zwingend eine Rettungswache im 24-Stunden-Betrieb in Lohmar errichtet werden muss. Zu entscheiden ist, ob dies in Trägerschaft des Kreises oder der Stadt geschieht. Die Entscheidung trifft der Kreistag.

Der Rat hat sich auf Vorschlag der Bürgermeisterin einstimmig für eine eigene Trägerschaft entschieden, weil damit eine höhere Einflussmöglichkeit auf die Erreichung der Schutzziele und den Standort verbunden wäre. Zusätzlich könnte so mittels der sog. Bereichsausnahme und einem öffentlich-rechtlichen Vertrag die Durchführung des Rettungsdienstes auf anerkannte Hilfsorganisationen wie z.B. Malteser und Rotes Kreuz sichergestellt werden. 

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