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Verlängerung der Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn bis 2030

Horst Becker, verkehrspolitischer Sprecher und Fluglärmexperte der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Minister Wittke bestätigt erneut die schlimmsten Befürchtungen der fluglärmgeplagten Menschen rund um den Flughafen Köln/Bonn. Er will offensichtlich die Nachtfluggenehmigung am Flughafen Köln/Bonn bis 2030 verlängern, ohne den Landtag und seine Ausschüsse vorher zu beteiligen. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der GRÜNEN Landtagsfraktion ein Skandal. Schon die jetzige Betriebsgenehmigung, die bis zum Jahr 2015 gilt, schließt Verbesserungen für die Bevölkerung beim Lärm, der von den Frachtflugzeugen Nacht für Nacht erzeugt wird, nahezu aus. Es ist unverantwortlich, diese Regelung nun auch noch acht Jahre vor ihrem Auslaufen bis zum Jahr 2030 verlängern zu wollen. Der Minister weigert sich bis heute, die ernst zu nehmenden Hinweise auf gesundheitliche Schäden durch den nächtlichen Fluglärm aufzunehmen und Ihnen zusammen mit dem Gesundheitsminister nachzugehen.

Stattdessen weist er mit Allgemeinplätzen die epidemiologische Studie der Ärzteinitiative aus dem Rhein-Sieg-Kreis gegen den Nachtflug zurück. Umso schlimmer ist es, dass er nun ohne notwendige eigene Untersuchungen über die gesundheitlichen Folgen offensichtlich am Parlament vorbei Fakten schaffen will. Ich fordere Ministerpräsident Rüttgers auf, dafür zu sorgen, dass Verkehrsminister Wittke vor seiner Entscheidung über den Antrag des Flughafens das Parlament und die Ausschüsse an der Entscheidung durch eine Beratung beteiligt, so wie das im Jahr 1996 von der damaligen rot-grünen Landesregierung gemacht wurde. Die GRÜNE Landtagsfraktion wird einen Antrag stellen, in dem der Verkehrsminister aufgefordert wird, das Parlament vor seiner Entscheidung zu beteiligen.“

Am gestrigen Abend beschloss der Kreisausschuss des Rhein-Sieg-Kreises auf Antrag von CDU und GRÜNEN einstimmig folgende Passage:

„Der Rhein-Sieg-Kreis fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafen Köln/Bonn auf, keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung ohne Beratung im Landtag vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 sollen die Anliegerkommunen und die Fluglärmkommission beteiligt werden sowie die Gespräche mit den Initiativen gegen den Fluglärm und die Ärzteinitiative Rhein-Sieg stattfinden.“

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