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Baldmöglichst Klarheit und Sicherheit für die Kommunen schaffen!

Änderungen der Gemeindeordnung müssen Kommunen und Bürgerrechte stärken, statt Machtfülle der Bürgermeister auszubauen und kommunale Gestaltungskraft abzubauen! Die GRÜNE Landtagsfraktion hat sich heute intensiv über den Stand zur Reform der Gemeindeordnung (GO NRW) ausgetauscht. Seit Monaten schwelt hier ein Koalitionskonflikt; angekündigte Zeitpläne zur Vorlage eines Gesetzentwurfes durch den zuständigen Innenminister Wolf wurden mehrfach über den Haufen geworfen.
Wir fordern die Landesregierung auf, so schnell wie möglich eine Klärung zur Reform der Gemeindeordnung herbeizuführen. Es wäre ein Zeichen von politischer Klugheit insbesondere der CDU-Fraktion innerhalb der Koalition, in den zentralen Punkten auf die zahlreichen Kritikerinnen und Kritiker in den kommunalen Spitzenverbänden und auch an der CDU-Basis zu hören. Das hieße: Die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von den Amtszeiten der Räte nicht zu entkoppeln, und durch einen Verzicht auf die Stichwahl die Legitimation der zukünftig zu wählenden BürgermeisterInnen nicht zu untergraben. Ferner soll die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen nicht weiter beschnitten werden.

Gleichzeitig will die GRÜNE Landtagsfraktion die Diskussion um die Gemeindeordnung dazu nutzen, mehr Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung, mehr direkte Demokratie und mehr Transparenz für die Kommunalpolitik zu schaffen. Aus GRÜNER Sicht sind drei Themenbereiche bei der GO-Reform von besonderer Bedeutung:

Entkopplung von Kommunal- und BürgermeisterInnenwahlen

Nicht nur die BürgermeisterInnen, auch die Räte sind nach der GO NW Teil der Verwaltung! Nur ein vernünftig austariertes Gleichgewicht zwischen den Mitgliedern in Räten und Kreistagen einerseits sowie den hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten andererseits verhindert den Abbau kommunaler Demokratie und die Tendenz zu kleinen Sonnenkönigen. Deshalb dürfen die Amtszeiten nicht entkoppelt und verlängert werden. Dagegen spricht auch, dass nach allen Erfahrungen aus Süddeutschland eine Entkoppelung von Kommunalwahl und BürgermeisterInnenwahl zu deutlich niedriger Wahlbeteiligung bei beiden Wahlen führt. Nimmt man noch den Wegfall der Stichwahlen hinzu, würde dies faktisch zu fehlender demokratischer Legitimation bei gleichzeitiger zusätzlicher Macht führen.

§ 107 GO NW – wirtschaftliche Betätigung

Alle drei kommunalen Spitzenverbände – Städtetag, Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag – wenden sich bis auf vereinzelte FDP-Politiker einstimmig und vehement gegen eine Veränderung des § 107 GO NW. Bei der seinerzeitigen Einführung der heutigen Fassung war eine Evaluierung vorgesehen, mit der festgestellt werden sollte, wie sich die heutige Fassung bewährt hat. Aus GRÜNER Sicht ist der heutige § 107 eine vernünftige Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der öffentlichen Hand. Er stellt sicher, dass sich insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge nicht alleine Oligopole (Energiewirtschaft) oder Quasi-Monopole (Abfallwirtschaft) bewegen. Außerdem sind nur durch öffentliche Unternehmen mit Gewinn und den steuerlichen Querverbund defizitäre Leistungen wie beispielsweise ÖPNV und Schwimmbäder zu akzeptablen Preisen zu erhalten, insgesamt also eine am Allgemeinwohl orientierte Regelung.

Mehr Möglichkeiten für direkte Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung!

Die Landtagsfraktion sieht in den Feldern Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie und Transparenz Handlungsbedarf.

Uns GRÜNEN geht es im Wesentlichen um die Weiterentwicklung der Bürgerbegehren und des Bürgerentscheids, die Stärkung des Rates gegenüber der Verwaltung sowie die Erweiterung der Möglichkeiten der Kontrolle für Mitglieder von Bezirksvertretungen und um die Errichtung von Migrations- und Integrationsausschüssen. Wir wollen, dass Bürgerbegehren eine Sperrwirkung entfalten, so dass der Rat nicht, wie beispielsweise in der Stadt Düsseldorf geschehen, einem zulässigen Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidungen treffen kann. Darüber hinaus wollen wir ermöglichen, dass ein Bürgerbegehren sich auch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans oder dessen Veränderung beziehen kann. Wir setzen uns für die Einführung von gestaffelten Quoren für den Bürgentscheid ein, damit auf die unterschiedliche Wahlbeteiligung je nach Größe der Städte und Gemeinden eingegangen werden kann.

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